Über die Frage, ob es in der evangelisch-lutherischen Kirche in Österreich künftig Trauungen für homosexuelle Paare geben wird, sollen nun die Pfarrgemeinden beraten. Das hat die Synode, das evangelische Kirchenparlament, am Freitag, 7. Dezember, in Wien beschlossen.
„Wir machen uns auf den Weg, die kirchliche Trauung für homosexuelle Paare einzuführen“, sagte der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker in einer ersten Reaktion auf den Beschluss. Gemeinden sollen nun die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu nehmen, „das entspricht einem typisch evangelischen Weg“.
Konkret geht es gemäss einer Pressemitteilung in der Befragung der Pfarrgemeinden etwa darum, ob und in welcher Form einzelne Gemeindevertretungen eine mögliche Ehe für alle in ihrer Gemeinde ablehnen können. Soll es ein „opt-in“ geben, d.h. Voraussetzung für eine Trauung homosexueller Paare ist ein vorausgegangener positiver Beschluss der Pfarrgemeinde, oder soll es ein „opt-out“ geben, d.h. Gemeinden können sich gegen die Möglichkeit der Trauung Homosexueller aussprechen?
Um unterschiedlichen Auffassungen zu homosexuellen Partnerschaften innerhalb der Kirche Rechnung zu tragen, sollen kirchliche Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare nur in solchen Pfarrgemeinden durchgeführt werden, in denen Gemeindevertretung und Pfarrerin bzw. Pfarrer sich dafür aussprechen. Die Gemeinschaft der Kirche, heißt es in dem Papier, werde durch diese unterschiedlichen Auffassungen und die Entscheidungsautonomie der Pfarrgemeinden "nicht in Frage gestellt".
Dass es für eingetragene Partnerschaften sowohl hetero- als auch homosexueller Paare keine kirchliche Trauung oder Segnung in einem öffentlichen Gottesdienst geben soll, wird in der Empfehlung des Theologischen Ausschusses mit ihrer geringeren Verbindlichkeit begründet, daher seien diese Partnerschaften "nicht auf der gleichen Ebene wie die Ehe" zu sehen.
Da für eine evangelische Trauung die standesamtliche Heirat Voraussetzung ist, musste sich die Synode mit der Thematik befassen. Anders als in der römisch-katholischen Kirche ist die Ehe in den evangelischen Kirchen kein Sakrament, sondern, wie es der Reformator Martin Luther formuliert hatte, ein "weltlich Ding". In der Evangelischen Kirche H.B., der evangelisch-reformierten Kirche, sind öffentliche Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren seit 1999 möglich.
Konkret geht es gemäss einer Pressemitteilung in der Befragung der Pfarrgemeinden etwa darum, ob und in welcher Form einzelne Gemeindevertretungen eine mögliche Ehe für alle in ihrer Gemeinde ablehnen können. Soll es ein „opt-in“ geben, d.h. Voraussetzung für eine Trauung homosexueller Paare ist ein vorausgegangener positiver Beschluss der Pfarrgemeinde, oder soll es ein „opt-out“ geben, d.h. Gemeinden können sich gegen die Möglichkeit der Trauung Homosexueller aussprechen?
Beschluss mit großer Mehrheit gefasst
Nach fast vierstündiger intensiver Debatte stimmten 54 von 63 Mitgliedern der Synode für diesen Antrag. Die Synode gibt damit eine Empfehlung ihres theologischen Ausschusses an die 194 lutherischen Gemeinden mit rund 285.000 Mitgliedern weiter. In dem Schreiben heißt es: "Die Bedingungen, unter denen Menschen heute ihre Beziehungen in verlässlicher und verbindlicher Form leben, haben sich gegenüber den Entstehungszeiten von Bibel und Bekenntnisschriften geändert". Die Kirche solle auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften würdigen "sofern sie auf lebenslange Treue, gegenseitige Fürsorge und Beistand ausgerichtet sind".Um unterschiedlichen Auffassungen zu homosexuellen Partnerschaften innerhalb der Kirche Rechnung zu tragen, sollen kirchliche Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare nur in solchen Pfarrgemeinden durchgeführt werden, in denen Gemeindevertretung und Pfarrerin bzw. Pfarrer sich dafür aussprechen. Die Gemeinschaft der Kirche, heißt es in dem Papier, werde durch diese unterschiedlichen Auffassungen und die Entscheidungsautonomie der Pfarrgemeinden "nicht in Frage gestellt".
Dass es für eingetragene Partnerschaften sowohl hetero- als auch homosexueller Paare keine kirchliche Trauung oder Segnung in einem öffentlichen Gottesdienst geben soll, wird in der Empfehlung des Theologischen Ausschusses mit ihrer geringeren Verbindlichkeit begründet, daher seien diese Partnerschaften "nicht auf der gleichen Ebene wie die Ehe" zu sehen.
Am 1. Januar tritt die Ehe für alle in Kraft
Bereits im Eröffnungsgottesdienst zur Synode hatte Bischof Michael Bünker "Gegensätze als Geburtsmerkmal der Kirche" bezeichnet und damit auf das Konfliktthema angespielt. Vorangegangen war der innerkirchlichen Diskussion um die Ehe für alle ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom Dezember 2017, der die Beschränkung der zivilrechtlichen Ehe auf heterosexuelle Paare für verfassungswidrig erklärt hatte. Ab Januar 2019 können somit auch homosexuelle Paare standesamtlich heiraten.Da für eine evangelische Trauung die standesamtliche Heirat Voraussetzung ist, musste sich die Synode mit der Thematik befassen. Anders als in der römisch-katholischen Kirche ist die Ehe in den evangelischen Kirchen kein Sakrament, sondern, wie es der Reformator Martin Luther formuliert hatte, ein "weltlich Ding". In der Evangelischen Kirche H.B., der evangelisch-reformierten Kirche, sind öffentliche Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren seit 1999 möglich.
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