Ab heute dürfen alle gleichgeschlechtlichen Paare dieser Welt in Österreich heiraten: Die entsprechende Gesetzesnovelle ist mit dem heutigen 1. August in Kraft getreten. Darauf macht das Rechtskomitee Lambda (RKL) in einer Aussendung aufmerksam.
Das Verfassungsgericht verbot jede Diskriminierung – doch das FPÖ-geführte Innenministerium hielt sich nicht daran
Nach der Öffnung der Ehe durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das FPÖ-geführte Innenministerium per verfassungswidriger Weisung die Ehe allen gleichgeschlechtlichen Paaren verwehrt, bei denen ein Partner aus einem Land stammte, das die Ehe nicht geöffnet hatte – eine Eingetragene Partnerschaft konnten diese Paare allerdings eingehen.
Das führte bereits für Personen aus EU-Nachbarländern wie Italien, das die Ehe nicht geöffnet hat, zu einem Eheverbot in Österreich, genauso wie bei Bürgern osteuropäischer oder außereuropäischer Staaten. „Daher haben seit Jahresbeginn zahlreiche besorgte Anfragen solcher Paare das RKL erreicht, und wir haben zuerst pragmatisch versucht, in der Verwaltung eine verfassungskonforme Handhabung der bestehenden Gesetze zu erreichen, leider ohne Erfolg“, erinnert sich Graupner.
Das freie Spiel der Kräfte führte schnell dazu, dass jetzt alle gleichgeschlechtlichen Paare heiraten dürfen
Deshalb habe man bereits die nächste Klage vor den Höchstgerichten geplant, als die Regierung Kurz platzte und im Nationalrat auf einmal das Spiel der freien Kräfte herrschte. Irmgard Griss, Abgeordnete der NEOS, ehemalige Höchstrichterin und Kuratoriumsmitglied des RKL, brachte einen Antrag ein, der über eine Änderung im Gesetz über das internationale Privatrecht die Ehe für alle gleichgeschlechtlichen Paare öffnen sollte. Dieser fand schließlich im Nationalrat und im Bundesrat die Zustimmung aller Parteien mit Ausnahme der FPÖ.
Gestern wurde die Gesetzesänderung nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, heute tritt sie damit in Kraft. Die verfassungswidrige Verwaltungspraxis des BMI bei binationalen Paaren wurde somit beendet. Damit können ab sofort wirklich alle Paare in Österreich heiraten, unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrem Herkunftsland.
Und beim RKL kämpft man weiter für volle Gleichberechtigung schwuler und lesbischer Ehepaare. „Zur nächsten Nagelprobe dazu wird nun die Anerkennung ausländischer gleichgeschlechtlicher Ehen, die vor dem 1. Jänner 2019 geschlossen wurden und nun selbstredend auch in Österreich mit dem Tag der tatsächlichen Eheschließung anzuerkennen sind“, so Graupner. Sollte das Innenministerium wie bisher darauf bestehen, diese Ehen mit einem späteren Datum anzuerkennen, werde man auch hier notfalls die Höchstgerichte anrufen.
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