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Mit wem darf ich laut Gesetz Sex haben?

Sex

iBoys Magazin ©Getty Images
Grundsätzlich liegt die gesetzliche sexuelle Schutzaltersgrenze für Jungs beim 14. Lebensjahr. Das bedeutet, wenn einer der Partner unter 14 und der andere mindestens 14 Jahre alt ist, ist Sex verboten. Auch wenn der unter 14-Jährige selbst Sex haben möchte. Dies gilt also auch, wenn zum Beispiel der eine Junge 14 und der andere 13 ist. Dann könnten die Eltern des unter 14-jährigen Partners Strafanzeige erstatten. Hier gilt aber - vorausgesetzt die Beziehung verläuft von beiden Seiten auf freiwilliger Basis: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Die folgenden Beispiele des Schutzalters beziehen sich auf österreichische Gesetze. Bitte beachte dass in Deutschland andere Regeln gelten!
Du bist jünger als 14 Jahre Wenn es sich um eine Liebesbeziehung zwischen etwa Gleichaltrigen handelt - wenn zum Beispiel beide 13 Jahre alt sind oder wenn beide zwischen 12 und 13 sind - und beide den sexuellen Kontakt wirklich wollen, ist das rechtlich in Ordnung. Grundsätzlich ist einvernehmlicher (freiwilliger!) Sex unter Minderjährigen ab 14 Jahren straffrei. Du bist älter als 14 Jahre Mit diesem Alter beginnt die Mündigkeit. In Hinsicht auf Sexualität bedeutet das, dass prinzipiell alle Formen des sexuellen Kontaktes, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt sind, solange beide das 14. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, eine der beteiligten Personen ist aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug, „die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“ und der (Sex)Partner nützt diese mangelnde Reife sowie seine altersbedingte Überlegenheit aus. In diesem Fall stehen sexuelle Handlungen mit dieser Person unter Strafe, solange sie das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat. In jedem Fall sind sexuelle Handlungen, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, jedoch dann nicht strafbar, wenn der Altersunterschied nicht mehr als 4 Jahre beträgt und die jüngere Person nicht jünger als 12 Jahre alt ist. Geschlechtsverkehr ist dann nicht strafbar, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt und der Partner nicht mehr als 3 Jahre älter ist. Du bist älter als 18 Jahre Wenn du volljährig bist, darfst du mit jedem Mann, der ebenfalls volljährig ist, schlafen, ohne dass ihr euch strafbar macht. Ist dein Freund jünger als 18, darfst du ihm kein Entgelt für den Sex zahlen sonst machst du dich strafbar. Sollte dein Freund aber unter 14 sein, machst du dich wegen des sexuellen Missbrauchs an Kindern strafbar.
In der Schweiz In der Schweiz gelten andere Regeln als in Österreich. Wenn dein Freund jünger als 16 ist, du aber Volljährig, machst du dich beim Sex mit ihm strafbar. Das ist die einzige Regel, die du beachten musst. Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn du höchstens 3 Jahre älter bist als er.
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©stgb,wikipedia,red
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Kommentare (8)
  • ja aber mann und frau, schwule dürfen auch ned mit 12 ^^

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  • was interessiert uns der vatikan? im grunde alles was wichtig is, die liebe und das es auf freiwilliger basis passiert....

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  • ich finde beide süss

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  • Beide süß aber der blonde ist eindeutig zu jung... jedenfalls für mich
    Der schwarzhaariger würde gehen (er sieht wie 18 aus)...

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  • die beiden sind so mega süß *-*

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  • ich finde die fotos vom ratgeber immer so süss

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  • was interessiert uns der vatikan? im grunde alles was wichtig is, die liebe und das es auf freiwilliger basis passiert....#zustimm

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  • Naja, mit der Freiwilligkeit ist ja immer so eine Sache. Ab wann kann jemand einschätzen wie weit er bei Sex geht? Ich denk aber auch nicht dass das eine Frage des Alters ist. Jedenfalls nicht grundsätzlich. Der blonde ist eindeutig zu jung. Auch wenn er auf manche attraktiv wirkt. Vermutlich das Kindchenschema^^ Der dunkelhaarige ist wohl eher auch noch nicht volljährig. Maximal 17, wenn überhaupt. Ich würd von beide die Finger lassen, zumal wenn ich volljährig bin. Sonst ist der Staatsanwalt schneller Teil deines Lebens als dir lieb ist :-)

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